Allgemeine Verkaufsbedingungen
§1 Geltungsbereich
- Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AVB) gelten für alle Verträge, die wir (Fortune Bakery, Kirchstraße 5, 27404 Heeslingen) mit Unternehmen (nachfolgend „Kunde“) über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen, abschließen. Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmen, nicht an Verbraucher/Privatpersonen.
- Für die vorgenannten Verträge gelten ausschließlich diese allgemeinen Verkaufsbedingungen, soweit sie nicht im Widerspruch zu einer anderslautenden Vereinbarung, mindestens in Textform, mit dem Kunden stehen, die insoweit Vorrang hat. Die Geltung entgegenstehender oder von diesen Regelungen abweichender und ergänzender Bedingungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung, jedenfalls in Textform. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir eine Bestellung in Kenntnis der Bedingungen des Kunden annehmen oder ausliefern.
- Unsere AVB gelten für alle Folgegeschäfte oder gesondert vereinbarten Verträge mit dem Kunden auch dann, wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich auf diese berufen.
- Unternehmer im Sinne dieser AVB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsschluss und Erfüllungsort
- Die Präsentationen und Bewerbungen unserer Artikel stellen kein verbindliches Angebot durch uns dar. Erst die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, welches wir annehmen können. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
- Wir können das Angebot des Kunden innerhalb von 2 Wochen annehmen, indem wir dem Kunden eine schriftliche Annahmebestätigung oder eine Annahmebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermitteln, wobei insoweit der Zugang der Annahmebestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem wir dem Kunden die bestellte Ware zur Verfügung stellen, wobei insoweit der Zugang zu der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder indem wir den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordern.
- Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nehmen wir das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots.
- Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, zum Beispiel wegen mangelnder Verfügbarkeit der Ware, werden wir das Vertragsangebot nicht annehmen. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden den Kunden darüber informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen zurückerstatten.
- Unterbreiten wir dem Kunden ein Angebot, handelt es sich um ein Angebot, welches jederzeit, bis zum Abschluss des Vertrages (Annahme durch den Kunden), widerrufbar ist. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
- Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (§ 126b BGB).
- Erfüllungsort ist immer unser Sitz des Unternehmens.
- Die Bestelldaten des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei uns gespeichert. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Nähere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung unter https://fortune-bakery.com/datenschutzerklaerung/ entnommen werden.
§3 Preise und Versandkosten
- Es gelten die jeweils im Bestellprozess vereinbarten Preise mit dem Kunden. Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es ich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise in Euro, die zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versand- und Lieferkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
- Bei Lieferungen in Länder außerhalb von Deutschland können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).
- Sofern sich nicht aus individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden etwas anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
§4 Widerrufsrecht
Ist ein Vertrag über den Erwerb einer Ware zustande gekommen, ist der Widerruf des Vertrags ausgeschlossen.
§5 Lieferbedingungen
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Sollte eine Versendung in mehreren Teillieferungen erfolgen, werden die Versandkosten nur einmal berechnet.
- Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist 4 Wochen ab Vertragsschluss. Bei den Lieferfristen handelt es sich, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien besteht, um keine festen Termine im Sinne eines Fixtermins gemäß § 376 HGB, es sei denn, wir haben sie ausdrücklich als solche bezeichnet.
- Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht möglich, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Von unserer Lieferverpflichtung sind wir befreit, sofern und solange wir oder unser Lieferant durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung, Gesetze oder Verwaltungsanordnungen oder aus einem sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umstand an der Lieferung gehindert werden.
- Wird ein schriftlich von uns vereinbarter Liefertermin überschritten, hat der Kunde das Recht, im Falle des fruchtlosen Ablaufs einer uns gesetzten angemessenen Frist durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
§6 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder, soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
- Der Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
- Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
- Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Absatz 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§7 Annahmeverzug des Kunden
- Der Kunde ist zur Abnahme der Ware zu dem vereinbarten Abnahmetermin verpflichtet. Bei auf Abruf bestellter Ware ist Abnahmetermin der vereinbarte späteste Abruftermin.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen, z.B. für Lagerkosten, zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 50,00 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.
- Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§8 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
- Der Kaufpreis und die Versandkosten sind innerhalb zwei Wochen ab Zugang der Rechnung mittels Überweisung auf unser Konto zu bezahlen. Weitere Zahlungsmöglichkeiten werden unseren Kunden gesondert mitgeteilt. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir unbeschadet unserer etwaigen weitergehenden gesetzlichen Ansprüche berechtigt, ohne Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz für das Jahr zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen zu verlangen. Umgekehrt ist der Kunde berechtigt, uns nachzuweisen, dass wir als Folge des Zahlungsverzuges keinen oder nur einen wesentlich geringeren Schaden erlitten haben.
- Die Anrechnung von Zahlungen des Kunden erfolgt, sofern die geleistete Zahlung zur Tilgung sämtlicher Geldschulden des Kunden aus der beiderseitigen Geschäftsbeziehung nicht ausreicht, in der von uns bestimmten Tilgungsreihenfolge. Eine Leistungsbestimmung des Kunden gemäß § 366 Abs. 1 BGB ist insoweit unwirksam.
- Die Abtretung einer Forderung gegen uns bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer vorherigen Zustimmung in Textform.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
- Wir sind berechtigt, gegen Forderungen des Kunden mit fälligen uns zustehenden Forderungen aufzurechnen.
§9 Gewährleistung
- Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften der Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.
- Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach ihrer Ablieferung auf offen erkennbare Mängel zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich zu informieren. Versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach Feststellung von dem Kunden schriftlich anzuzeigen. Fehlmengen und Falschlieferungen gelten nicht als versteckte Mängel.
- Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
- Ist die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft, so ist der Kunde zunächst nur berechtigt, von uns im Wege der Nacherfüllung die Lieferung einer mangelfreien Ware zu verlangen. Die im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstehenden Transport- und sonstigen Kosten werden von uns getragen.
§10 Haftung
- Wir haften nicht für die Schäden, die einfach fahrlässig, also nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf; aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder um eine Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz.
- Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, denen wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
§11 Verjährung
Mängelansprüche des Kunden gegenüber uns verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der Ware. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom uns beruhen.
§12 Urheberrechte
Uns stehen an allen Bildern und Texten, die mit unseren Waren veröffentlicht werden, Urheberrechte zu. Eine Verwendung der Bilder und Texte durch den Kunden ist ohne die ausdrückliche Zustimmung durch uns nicht gestattet.
§13 Datenschutz
Die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten werden bei uns gespeichert und ausschließlich zur Erbringung der bestellten Leistung verwendet. Alle vorliegenden Daten werden vertraulich und entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der DS-GVO, behandelt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Nähere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung unter https://fortune-bakery.com/datenschutzerklaerung/ entnommen werden.
§14 Schlussbestimmungen
- Die AVB sowie alle Verträge von uns, einschließlich der Form ihres Zustandekommens sowie sämtliche sich aus diesen ergebenden Rechten und Pflichten, unterstehen dem deutschen Recht. Das gilt ebenso für sämtliche außervertraglichen Ansprüche, die im Zusammenhang mit diesen Verträgen stehen. Internationales Kaufrecht ist ausgeschlossen. Das gilt ausdrücklich auch für die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).
- Für eventuelle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unseren Verträgen (einschließlich solcher über ihre Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in Heeslingen ausschließlich zuständig. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
- Soweit der Vertrag oder diese AVB-Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
- Wir behalten uns das Recht vor, diese AVB ohne Angabe von Gründen zu ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Leistungen seiner Angebote oder aufgrund rechtlicher Änderungen oder infolge technischer Fortentwicklungen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist.